01.06.2015 Neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV2015

Für den Arbeitsschutz gilt seit 01. Juni eine neue Betriebssicherheitsverordnung. Der Gesetzgeber verschärfte dabei die Vorschriften, die Arbeitgeber beachten müssen, wenn sie ihren Beschäftigten Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Die neue Betriebssicherheitsverordnung ist Rechtsgrundlage für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und betrifft alle Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Arbeitsmittel für ihre Tätigkeit bereitstellen. Sie gilt dabei nicht nur für Maschinen und Werkzeuge, sondern auch z. B. für Krane, Anschlagmittel und Rolltore. Gerne informieren wir Sie in diesem Zusammenhang und stehen Ihnen beratend zur Seite.
Dieser Eintrag wurde veröffentlicht am News. Setzte ein Lesezeichen permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert