01.10.2013 Neue Regelung bei Prüfung kraftbetätigter Tore nach ASR1.7

Wir verfügen über die entsprechenden Sachkundigen und Messgeräte für die Schließkantenmessung Ihrer Toranlagen. Diese ist seit Inkrafttreten der Arbeitsstättenrichtlinie ASR1.7 ASR „Türen und Tore“ vorgeschrieben.

Gerne können wir diese Messung Sie durchführen.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht am News. Setzte ein Lesezeichen permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert